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Freiwilliges Soziales Jahr
Anderen helfen, sich selbst weiterentwickeln, ein Freiwilliges Soziales Jahr bietet jungen Menschen viele Möglichkeiten, etwas zu bewegen und sich sozial zu engagieren.
Möchtest Du nach der Schule einfach erstmal was anderes machen oder ein Jahr Wartezeit überbrücken? Willst Du verborgene Talente entdecken und mal was für andere tun? Dann ist das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) beim ASB das Richtige für Dich. Für die einen ist das Jahr eine spannende Erfahrung, für andere eine gute Vorbereitung für den Berufseinstieg.
Ein Freiwilliges Soziales Jahr, kurz FSJ, ist ein Lern- und Bildungsdienst und dauert zwischen 6 und 18 Monaten. Die meisten Freiwilligen entscheiden sich für einen Einsatz von 12 Monaten. Um mitzumachen, muss man zwischen 16 und 26 Jahren alt sein und vor allem Interesse daran haben, eine soziale Tätigkeit kennenzulernen, neue Erfahrungen zu machen und aufgeschlossen anderen Menschen gegenüber sein.
Ein Freiwilliges Soziales Jahr beim ASB bedeutet vor allem: Verantwortung für sich und andere Menschen übernehmenseine Persönlichkeit weiterentwickelnerste berufliche Praxiserfahrung nach der Schule machensoziale Berufe kennenlernenGesellschaft mitgestaltenneuen Menschen begegnenGemeinschaft erleben
In Deiner Einsatzstelle erhältst Du eine kompetente Einarbeitung, fachliche Anleitung und Begleitung. Außerdem nimmst Du während des FSJ innerhalb eines Jahres an 25 Seminartagen teil. Die Seminare bieten Dir die Möglichkeit, Dich mit anderen FSJ'lern auszutauschen und Dich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln.
Jeder FSJ'ler erhält ein monatliches Taschengeld, dessen Höhe von der jeweiligen Einsatzstelle abhängt. Manche Einsatzstellen bieten Unterkunft und Verpflegung mit an. Andere Einrichtungen können dies nicht bieten. Dort bekommen die FSJ'ler dann in der Regel sogenannte Geldersatzleistungen für Wohnung und Verpflegung. Die FSJ'ler im ASB sind natürlich auch beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versichert und haben Anrecht auf mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr.
Übrigens: Eltern von FSJ'lern haben Anspruch auf Kindergeld. Genauso erhalten betroffene Freiwillige weiterhin Waisen- oder Halbwaisenrente.
In der Regel beginnen neue FSJ-Jahrgänge immer zwischen dem 1. August und dem 1. Oktober eines Jahres.